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TaxNews Neuigkeiten im Steuerrecht

Haftungsausschluss

Wichtiger Hinweis:

Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit oder Qualität der hier bereitgestellten Informationen. Entsprechend sind jedwede Haftungsansprüche gegen uns für Schäden, die sich durch die Nutzung der hier allgemein dargebotenen Informationen ergeben könnten, grundsätzlich ausgeschlossen.

Als Berufsträger der steuerberatenden Berufe können Sie von uns verbindliche Auskünfte zu steuerlichen Themen erhalten. Dies aber nur auf Basis von entgeltpflichtigen Aufträgen.

24.04.2020

Kaufpreisaufteilung für ein bebautes Grundstück mit Arbeitshilfe der Finanzverwaltung?

IWW

Beim Kauf einer Mietimmobilie muss es das Ziel sein, die Anschaffungskosten steuerlich bestmöglich zu nutzen. Und hier gibt es eine Stellschraube: Die Aufteilung der Anschaffungskosten auf das Gebäude und den Grund und Boden. In einem Streitfall des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg ging es nun um die Frage, ob der Aufteilung im Kaufvertrag zu folgen oder eine andere Schätzung vorzunehmen ist.


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12.06.2018

Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung für bebaute Grundstücke aktualisiert

IWW

Wird beim Kauf einer Mietimmobilie ein Gesamtkaufpreis festgelegt, ist zu beachten, dass der Kaufpreis nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen ist. Denn abschreibungsfähig ist nur das Gebäude. Jüngst hat die Finanzverwaltung ihre Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück aktualisiert (Stand März 2018). Hiermit kann u. a. die Bemessungsgrundlage für Gebäudeabschreibungen ermittelt sowie die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung geprüft werden.


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24.01.2017

Einbauküche: Aufwendungen für Erneuerung sind über zehn Jahre abzuschreiben

IWW

Wird die komplette Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einer vermieteten Wohnung erneuert, sind die Aufwendungen nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Stattdessen müssen die Aufwendungen über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben werden. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.


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