Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit oder Qualität der hier bereitgestellten Informationen. Entsprechend sind jedwede Haftungsansprüche gegen uns für Schäden, die sich durch die Nutzung der hier allgemein dargebotenen Informationen ergeben könnten, grundsätzlich ausgeschlossen.
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25.02.2019
Schwarzer Anzug keine typische Berufskleidung?
IWW
Ein schwarzer Anzug, schwarze Blusen und schwarze Schuhe, die sich in keiner Weise von dem unterscheiden, was weite Teile der Bevölkerung als festliche Kleidung zu besonderen Anlässen tragen, sind nach Ansicht des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg keine typische Berufskleidung. Die Ausgaben für die Anschaffung, Änderung, Reparatur und Reinigung dieser Kleidung sind daher nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar.
Anwendung der Fahrtenbuchmethode nur bei Nachweis der individuellen Kosten
IWW
Dürfen Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch privat nutzen, müssen sie den Privatanteil entweder nach der Ein-Prozent-Regel oder nach der Fahrtenbuchmethode versteuern. Ein Fahrtenbuch wird nur dann anerkannt, wenn die Aufzeichnungen vollständig sind. Ferner muss das Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Kürzlich hat das Finanzgericht München zudem entschieden, dass alle Kosten per Einzelnachweis belegt werden müssen. Eine (Teil-)Schätzung von Aufwendungen kommt nicht in Betracht.
Grundsätzlich gehören Umzugskosten zu den nicht abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung. Ist der Umzug aber beruflich veranlasst, können Umzugskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Für sonstige Umzugskosten (z. B. Trinkgelder an das Umzugspersonal) sowie für umzugsbedingte Unterrichtskosten gewährt die Finanzverwaltung Pauschalen. Aktuell hat das Bundesfinanzministerium die Pauschalen für Umzüge in den Jahren 2018 bis 2020 veröffentlicht.
Werbungskosten für Homeoffice bei Vermietung an Arbeitgeber
IWW
Vermietet der Steuerpflichtige eine Einliegerwohnung als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke, kann er Werbungskosten nur abziehen, wenn eine objektbezogene Prognose die Überschusserzielungsabsicht belegt. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Spekulationssteuer auf Arbeitszimmer bei Verkauf des selbstgenutzten Eigenheims?
IWW
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln ist der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden und der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt.
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