Grunderwerbsteuer: Steuervergünstigung für Umwandlungen im Konzern
IWW
Nach der Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs stellt die für die Grunderwerbsteuer geltende Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern (§ 6a des Grunderwerbsteuergesetzes [GrEStG]) keine unionsrechtlich verbotene Beihilfe dar. Im Anschluss hat nun der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Vorschrift auch den Fall erfasst, dass eine abhängige Gesellschaft auf ein herrschendes Unternehmen verschmolzen wird.
Grundstücksunternehmen: Keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung wegen Pkw-Privatnutzung?
IWW
Gesellschaften, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, genießen bei der Ermittlung des Gewerbeertrags ein Privileg. Sie können in der Gewerbesteuererklärung die erweiterte Grundstückskürzung nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) beantragen. Wie so oft im Steuerrecht ist die Inanspruchnahme indes von einigen Voraussetzungen abhängig. Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat ihre Finanzämter aktuell darauf hingewiesen, dass die erweiterte Kürzung bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Gesellschafter und Mitunternehmer zu privaten Zwecken strittig ist und derzeit sowohl mit dem Finanzministerium Nordrhein-Westfalen als auch auf Bund- und Länderebene abgestimmt wird.
Offenlegung des Jahresabschlusses 2017: Bis zu 185.000 Unternehmen droht ein Ordnungsgeldverfahren
IWW
Das Bundesamt für Justiz weist darauf hin, dass Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2017 fristgerecht bis zum Ende des Jahres 2018 einzureichen sind. Ansonsten droht ein Ordnungsgeldverfahren. Bezogen auf das Geschäftsjahr 2017 stellt sich das Bundesamt für Justiz darauf ein, dass Anfang 2019 bis zu 185.000 Unternehmen ein Ordnungsgeld angedroht werden muss.
Zeitliche Zuordnung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
IWW
Wird eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Kalenderjahrs gezahlt, ist sie auch dann im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit abziehbar, wenn der 10.1. des Folgejahrs auf einen Samstag oder Sonntag fällt. Damit widerspricht der Bundesfinanzhof der Finanzverwaltung.