21.06.2018

Größenklassen als Anhaltspunkt für die Häufigkeit einer Betriebsprüfung

IWW

Nach Verwaltungsmeinung sind größere Unternehmen prüfungswürdiger als kleinere. Also kommt es für die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung nicht zuletzt darauf an, ob ein Unternehmen als Kleinst,- Klein-, Mittel- oder Großbetrieb eingestuft wird. Die neuen Abgrenzungsmerkmale, die ab dem 1.1.2019 gelten, hat das Bundesfinanzministerium nun veröffentlicht.


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05.06.2018

Außerhäusliches Arbeitszimmer im Miteigentum als Steuerfalle

IWW

Aufwendungen für ein außerhäusliches Arbeitszimmer unterliegen grundsätzlich keinen Abzugsbeschränkungen. Aber: Erwerben Eheleute eine Immobilie im hälftigen Miteigentum und nutzt ein Ehegatte allein eine Wohnung zu beruflichen Zwecken, kann er Abschreibungen und Schuldzinsen nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil steuerlich geltend machen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Darlehen zum Wohnungserwerb gemeinsam aufgenommen wurden und Zins und Tilgung von einem gemeinsamen Konto beglichen werden. So lautet eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs.


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08.05.2018

Importfahrzeug: So ist der Bruttolistenpreis zu schätzen

IWW

Wird die Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs nach der Ein-Prozent-Regelung bewertet, ist der Bruttolistenpreis bei einem Importfahrzeug zu schätzen, wenn kein inländischer Bruttolistenpreis existiert und das Fahrzeug auch nicht mit einem anderen Modell bau- oder typengleich ist. Die Schätzung ist nicht zu beanstanden, wenn sie sich an den Bruttoabgabepreisen orientiert, die Importfahrzeughändler, die das Fahrzeug selbst importieren, von ihren Endkunden verlangen. So lautet eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs.


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19.04.2018

Zur Bildung eines Investitionsabzugsbetrags

IWW

Die Finanzverwaltung vertritt zu Investitionsabzugsbeträgen bei Personengesellschaften folgende Meinung: Erfolgt die Inanspruchnahme im Gesamthandsvermögen, muss auch die Investition im Gesamthandsvermögen erfolgen. Ansonsten ist der Investitionsabzugsbetrag zinswirksam rückgängig zu machen. Diese restriktive Handhabung hat der Bundesfinanzhof nun aber abgelehnt.


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18.04.2018

Günstige Rechtsprechung zur Schuldenzuordnung bei der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern

IWW

Bei der unentgeltlichen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern dürfen Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit der Finanzierung des Wirtschaftsguts stehen, nicht mit übertragen werden, da sonst die Unentgeltlichkeit gefährdet wird. Der Bundesfinanzhof hat nun den Weg dafür geebnet, Verbindlichkeiten bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern im betrieblichen Bereich zurück zu behalten.


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