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TaxNews Neuigkeiten im Steuerrecht

Haftungsausschluss

Wichtiger Hinweis:

Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit oder Qualität der hier bereitgestellten Informationen. Entsprechend sind jedwede Haftungsansprüche gegen uns für Schäden, die sich durch die Nutzung der hier allgemein dargebotenen Informationen ergeben könnten, grundsätzlich ausgeschlossen.

Als Berufsträger der steuerberatenden Berufe können Sie von uns verbindliche Auskünfte zu steuerlichen Themen erhalten. Dies aber nur auf Basis von entgeltpflichtigen Aufträgen.

21.04.2020

Zur Anerkennung einer Pensionsrückstellung mit Abfindungsklausel

IWW

Die Prüfung von Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer steht bei Betriebsprüfungen regelmäßig ganz oben auf der Liste. Denn die damit zusammenhängenden Pensionsrückstellungen werden steuerlich nur anerkannt, wenn gewisse Formalien eingehalten wurden. Aktuell hat sich der Bundesfinanzhof zum Eindeutigkeitsgebot von Abfindungsklauseln in Pensionszusagen geäußert. Die eine Entscheidung fiel zugunsten und die andere zuungunsten der Steuerpflichtigen aus.


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27.08.2018

Wertguthabenkonto: Gutschrift führt beim Fremd-Geschäftsführer nicht zu Arbeitslohn

IWW

Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind grundsätzlich kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn. Sie sind erst in der Auszahlungsphase zu versteuern. Dies gilt auch für Fremd-Geschäftsführer einer GmbH, so der Bundesfinanzhof.


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20.02.2018

Pensionsansprüche: Verzicht als Steuerfalle

IWW

Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber seiner Kapitalgesellschaft auf eine bereits erdiente (werthaltige) Pensionsanwartschaft, resultieren daraus unliebsame steuerliche Folgen, wie ein Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt.


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08.12.2017

Pensionsrückstellungen: Ist der Rechnungszinsfuß von 6 % verfassungswidrig?

IWW

Je höher der Rechnungszinsfuß, desto weniger darf ein Unternehmen der Pensionsrückstellung zuführen. Die Folge ist eine höhere steuerliche Belastung. Das Finanzgericht Köln hält den steuerlichen Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen im Jahr 2015 für verfassungswidrig. Es hat deshalb beschlossen, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen.


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